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Landtag beschließt: Lokal-TV fördern - BFN

Landtag beschließt: Lokal-TV fördern


Potsdam. Mehrheitlich stimmte am 14.12.2017 der Landtag Brandenburg in seiner 54. Sitzungen dafür, den Lokaljournalismus in Brandenburg zu stärken. In einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, insbesondere auch die Lokalen-TV-Stationen zu fördern und zu unterstützen. Fraktionsübergreifen würdigten die Parlamentarier die engagierte und gute Arbeit, die in den Lokal-TV-Sendern geleistet wird. Lokal-TV sei wichtig für die Meinungs- und Medienvielfalt im Land. Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag nicht zu.

Wörtlich heißt es in der gemeinsamen Beschlussvorlage:

Nur selbstbestimmte, informierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, ihr Land mitzugestalten. Um informiert zu sein, bedarf es vieler und vielfältiger Angebote. Da Demokratie ihren Ausgang vor Ort hat, ist Lokaljournalismus wichtig für die Demokratie. Das Land Brandenburg möchte den Lokaljournalismus in Brandenburg stärken, seine Vielfalt fördern und seine Qualität erhöhen. Möglichst alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich über lokale Medien informieren können und an der Demokratie teilnehmen. Medienvielfalt, insbesondere im Flächenland Brandenburg, bedarf der Unterstützung. Der Landtag greift daher die Protokollerklärung aller Länder zum dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der 2010 in Kraft getreten ist, auf. Darin heißt es: „Die Länder beabsichtigen, zeitnah die bestehenden Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen und zum Medienkonzentrationsrecht zu überprüfen. In diese Prüfung sollen auch Regelungen einbezogen werden, die insbesondere in Ländern ohne regionale Fenster zur Vielfalt der lokalen und regionalen Rundfunkangebote beitragen können.“

Der Landtag hat letztes Jahr die Landesregierung beauftragt, Möglichkeiten zur besseren Finanzierung von freien Radios zu prüfen. Ergänzend dazu hat sich der Landtag in diesem Jahr ausführlich mit der Situation von lokalen TV-Stationen beschäftigt. Ein Ergebnis ist, dass zukünftig lokaljournalistische Inhalte gefördert werden sollten, die garantiert staatsfern sind und journalistischen Qualitätsstandards genügen.

Der Landtag dankt dem Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für das Positionspapier zur Förderung von lokaljournalistischen Medieninhalten. Abgeleitet daraus sowie aus dem Antrag der CDU Fraktion „Fördermöglichkeiten von lokalen TV-Anbietern im Land Brandenburg erweitern“ (Drucksache 6/5356) und in Auswertung der Anhörung im Hauptausschuss bittet der Landtag die Landesregierung:

  1. Sich in der Rundfunkkommission dafür einzusetzen, dass der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) dahingehend geändert wird, dass die Länder ihrer jeweiligen Landesmedienanstalt die Förderung lokaljournalistischer Inhalte ermöglichen können. Dies könnte durch die Streichung des Worts „nichtkommerziell“ in § 40 Abs. 1 RStV erfolgen. Alternativ könnte die Regelung in § 64 RStV auf Berlin und Brandenburg ausgeweitet werden. Ziel der Staatsvertragsänderung ist eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für lokaljournalistische Inhalte über die Förderung der technischen Infrastruktur hinaus.

Im Anschluss daran ist in Abstimmung mit dem Land Berlin ebenfalls eine entsprechende Änderung des Medienstaatsvertrages (MStV) Berlin-Brandenburg vorzunehmen. Derzeit dürfen die Landesmedienanstalten ihren Anteil an den Rundfunkgebühren für die Finanzierung der Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen, für die Förderung offener Kanäle, technischer Infrastruktur und neuartiger Übertragungstechniken sowie die Förderungen nichtkommerzieller weiterer Zwecke verwenden.

  1. Verhandlungen mit dem Land Berlin aufzunehmen, mit der Zielrichtung, § 8 MStV Berlin-Brandenburg um eine Regelung zu ergänzen, die es der mabb gestattet, auch die Inhalte von lokalen und regionalen Anbietern zu fördern und entsprechende Förderrichtlinien zu entwickeln.

  2. ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, dass die nötige Staatsferne sicherstellt. Dabei sollten die Möglichkeiten der mabb Berücksichtigung finden.

  3. die mabb zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass lokaljournalistische Angebote möglichst flächendeckend verfügbar und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind und Vorschläge zu erarbeiten, um die technischen Voraussetzungen für den flächendeckenden Empfang von Lokal-TV zu gewährleisten und praktikable Lösungen für den Empfängerkreis zu finden, der durch den Verlust der Satellitenausstrahlung ab September 2018 ansonsten ohne Zugang zum Lokal-TV wäre (z.B. Lokal-TV-Portal der Bayerischen Medien Technik GmbH, Finanzierung des Satelliten als Infrastrukturmaßnahme aus Landesmitteln).

  4. Des Weiteren ist die mabb um Prüfung zu bitten, ob lokale Medien bei der Nutzung von GEMA Musik für Sport und Filmproduktionen sowie des dpa Fotoarchivs für aktuelle Nachrichtensendungen und Filmberichte finanziell unterstützt werden können. Um die Attraktivität von lokaljournalistischen Inhalten zu steigern, ist eine Förderung crossmedialer Produktions- und Verbreitungskonzepte wünschenswert sowie eine Ausstrahlung im bestmöglichen technischen Standard.

Begründung:

Es besteht ein hohes Interesse an einem qualitativ hochwertigen lokalen und regionalen Informationsangebot im Fernsehen. Die Brandenburger Lokal-TV-Anbieter sind ein Teil der Lokalberichterstattung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Medien- und damit Meinungsvielfalt in Brandenburg und tragen zur Ausprägung von lokaler und regionaler Identität bei. Ein vielseitiger und qualitativ hochwertiger Lokaljournalismus benötigt jedoch auch eine solide finanzielle Grundlage und Perspektive. Untersuchungen zur wirtschaftlichen Lage von lokalen TV-Sendern belegen jedoch deren schwierige wirtschaftliche Situation.

Ein Fördermodell für Berlin-Brandenburg muss der konvergenten Medienwelt Rechnung tragen, journalistischen Standards entsprechen und für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg und Berlin Zugang zu lokaljournalistischen Inhalten sicherstellen. Es muss garantiert staatsfern sein. Der Landtag Brandenburg möchte den Lokaljournalismus fördern und damit zu einer größeren Medienvielfalt beitragen. Lokaljournalismus muss dabei der Digitalisierung Rechnung tragen und auf möglichst vielen Verbreitungswegen bzw. Plattformen erreichbar sein.